Grenzüberschreitende Verwertung von betriebseigener Organik auf betriebseigenen Flächen im belgischen Grenzgebiet

Infolge des verhängten Einfuhrverbots von betriebseigener Organik (Gülle und Mist) für ausländische Betriebe seitens der wallonischen Regierung und infolge der verschärften Vorgehensweise durch die belgischen Behörden in diesem Frühjahr hat das Landwirtschaftsministerium im Mai Verhandlungen mit den zuständigen Behörden in Namur aufgenommen zwecks Lösung dieses Problems. Ende Juni wurde nun ein Abkommen zwischen der wallonischen und der luxemburgischen Regierung ausgearbeitet, welches die Bedingungen festlegt, unter denen die Einfuhr von betriebseigener produzierter Organik auf betriebseigenen wallonischen Flächen geschehen kann. Betroffen sind sowohl Eigentums- als auch Pachtflächen. … Grenzüberschreitende Verwertung von betriebseigener Organik auf betriebseigenen Flächen im belgischen Grenzgebiet weiterlesen